Facharztprogramm senkt laut Auswertung Herztodrisiko
Facharztprogramm senkt laut Auswertung Herztodrisiko
Stuttgart/Frankfurt – Mit einer intensiven Versorgung durch Fachärzte erhöhen sich die Überlebenschancen von herzkranken Patienten. Das ergibt eine vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geförderte Evaluation des Facharztvertrages Kardiologie der AOK Baden-Württemberg.Die Auswertung kommt auf 267 vermiedene Todesfälle bei den selektivvertraglich Versicherten mit Herzinsuffizienz und 343 bei Versicherten mit koronarer Herzerkrankung innerhalb von zwei Jahren. Außerdem komme es zu deutlich weniger Krankenhauseinweisungen und in den Leitlinien empfohlene Medikamente wie Cholesterin- und Blutdrucksenker würden häufiger verordnet. Diese Vorteile im Programm gehen der Evaluation zufolge mit niedrigeren Gesamtkosten einher.
Beteiligt an dem Versorgungsforschungsprojekt, dessen Schlussbericht zum 30. September vorgelegt wurde, waren Wissenschaftler der Universitäten Frankfurt/ Main, Jena und Heidelberg sowie das Göttinger Aqua-Institut. Zur Berechnung der Mortalität und weiterer versorgungsrelevanter Indikatoren werteten die Wissenschaftler routinemäßig erhobene Patientendaten für die Jahre 2015 und 2016 aus. Verglichen wurden Versicherte, die sowohl im Rahmen des AOK-Vertrags zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und dem darauf aufbauenden Facharztvertrag für Kardiologie behandelt wurden, mit Versicherten aus Praxen, die nicht an den Selektivverträgen teilnahmen.
„Der Überlebensvorteil zugunsten der Patienten im Haus- und Facharzt-Programm kommt nicht unerwartet, beeindruckend ist die Effektstärke im Vergleich zur Regelversorgung“, sagte Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt/Main. Die Vorteile ergäben sich wahrscheinlich aus dem Zusammenspiel vertraglicher Steuerungsinstrumente – unter anderem zur Optimierung der Arzneimitteltherapie in Bezug auf die Steuerung von Arztkontakten und der Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen sowie höherer Qualitätsanforderungen an die beteiligten Haus- und Fachärzte, so Gerlach.
Kardiologen, die an dem Programm teilnehmen, müssen als Qualitätsnachweis unter anderem pro Quartal 150 Ultraschalluntersuchungen nachweisen, davon mindestens 100 Echokardiografien. Der Vertrag legt indikationsspezifische Versorgungsziele fest und gibt Diagnose- und Therapiepfade anhand der aktuellen Leitlinienempfehlungen vor.
Neben einer obligatorischen kardiologischen Abklärung der Diagnose werden auch die Kontrollintervalle beim Kardiologen festgelegt. Patienten mit Herzinsuffizienz können so, je nach Schwere der Erkrankung, deutlich häufiger gesehen werden. „In der Regelversorgung haben Ärzte mit vielen schweren Fällen dagegen oft ein betriebswirtschaftliches Problem“, sagte Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland.
„Die Folge sind oft unnötige und teure Krankenhauseinweisungen, die durch eine bessere ambulante Versorgung und Vergütung vermeidbar gewesen wären. Im Kardiologievertrag ist die Vergütung dagegen morbiditätsorientiert angepasst, das heißt, für schwere Fälle gibt es eine entsprechend bessere Honorierung“, so Baumgärtner.
Die Vertragsstrukturen unterstützen laut den Partnern die Koordinierungsfunktion des Hausarztes, um speziell chronisch Kranke und multimorbide Menschen nicht stationär, sondern primär ambulant vor Ort zu behandeln. „Meine Patienten wissen, dass sie eine Überweisung zum Facharzt brauchen, damit sich die Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt und dadurch die medizinische Versorgung verbessern“, sagte Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. Laut der Evaluation liegt die Überweisungsquote im Facharztvertrag Kardiologie bei nahezu 100 Prozent, in der Kontrollgruppe der Regelversorgung bei lediglich zwei Dritteln.
„Die aktuelle Evaluation zur alternativen Regelversorgung in Baden-Württemberg zeigt eindrucksvoll, dass eine bessere ambulante Versorgungssteuerung, basierend auf passgenauen regionalen Strukturen, nachhaltig zu eindeutigen Qualitätsvorteilen bei geringeren Kosten führt“, sagte Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.
Er warnte davor, dass vom Bundesgesundheitsministerium geplante sogenannte Faire-Kassenwahl-Gesetz gefährde nun diese Verträge, weil der Referentenentwurf verbiete, vertragliche Leistungen und deren Vergütung an bestimmte Diagnosen zu binden. „Damit stehen die alternative Regelversorgung und andere Selektivverträge am Abgrund“, sagte Hermann.
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